Die Mietpreisbremse auf Sylt: Warum die Abschaffung ein Fehler war!

In seinem Leserbrief zum Artikel „Ende der Sylter Mietpreisbremse“ vom 21. November behauptet Alexander Blažek, Vorsitzender von Haus & Grund Schleswig-Holstein, dass diese „vollkommen untauglich“ sei.  Dies entspricht nicht den Fakten. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) belegt, dass die Mietpreisbremse in weiten Teilen der Insel Sylt gewirkt hat. 

Gleichwohl bleibt festzustellen, dass die Mietpreisbremse die hohen Erwartungen in der Vergangenheit nicht erfüllt hat. Aus diesem Grund hat die damalige SPD-Justizministerin Katarina Barley nachgesteuert: Es wurden zum 1.1.2019 u.a. Auskunftspflichten für Vermieter beschlossen, die Modernisierungsumlage – also die Kosten der Modernisierung einer Wohnung, die auf den Mieter umgelegt werden dürfen – herabgesetzt und eine Kappungsgrenze für Modernisierungen eingeführt. Diese schreibt vor, dass die Miete dann in 6 Jahren nicht um mehr als 3 Euro pro Quadratmeter steigen darf. Liegt die Ausgangsmiete unter 7 Euro darf die Steigerung maximal 2 Euro betragen. Im August 2019 hat sich die Große Koalition auf Druck der SPD darauf geeinigt, eine 30-monatige Rückzahlungspflicht für zu viel gezahlte Miete einzuführen.

Diese Änderungen sind natürlich in die Untersuchung des DIW noch nicht eingeflossen. Es ist also davon auszugehen, dass sich die jetzt schon nachgewiesene Wirkung der Mietpreisbremse deutlich erhöht – man muss nun sagen: erhöhen würde.

Nicht ohne Grund hat sich der Kreistag unter maßgeblicher Beteiligung der SPD gegen die Abschaffung der Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein durch die Jamaika-Landesregierung ausgesprochen und auf Betreiben der SPD-Kreistagsfraktion auch auf die beschriebenen Verschärfungen sowie die Wirksamkeit der Kappungsgrenze hingewiesen. Die Kappungsgrenze vergisst Herr Blažek in seinem Leserbrief möglicherweise nicht ganz unbewusst. Nach dieser darf der Vermieter die Miete bestehender Mietverhältnisse um nicht mehr als 15 Prozent erhöhen – maximal jedoch bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete!

Herr Blažek würde jetzt in Feld führen, dass diese Vergleichsmiete nicht ermittelbar sei, weil kein Mitspiegel auf Sylt vorliege. Das stimmt in der Form zwar nicht, ein Mietspiegel würde die Sache aber erleichtern. Aus diesem Grund wird die SPD-Landtagsfraktion einen Antrag zum Haushalt stellen, nach dem Kommunen bei der aufwendigen Erstellung eines Mietspiegels finanziell unterstützt werden. So wäre das Problem gelöst.

In der letzten Kreistagssitzung wurde auf Antrag von SSW und SPD erreicht, dass eine von der Verwaltung vorgeschlagene Finanzierung einer Mieterberatung für Sozialleistungsempfänger durch den Kieler Mieterverein erweitert wurde. Nun stehen weitere 15.000€ und damit 35.000€ zur Verfügung, wenn ein örtlicher Träger gefunden wird, der auch Mietern zur Verfügung steht, die keine Transferleistungen erhalten. Diese Beratung hätte also auch für Fragen in Zusammenhang mit der Mietpreisbremse zukünftig genutzt werden können.

Vor dem Hintergrund, dass die Mietpreisbremse Investitionen in Neubauten nicht hemmt, sondern sie laut DIW sogar fördert, da hier ja größere Renditen aufgrund der fehlenden Geltung der Mietpreisbremse zu erzielen sind, ist die Abschaffung der Mietpreisbremse absolut unverständlich.

Das seit langem große Engagement von Herrn Blažek gegen die Mietpreisebremse und erst recht gegen eine Verbesserung der Mietpreisbremse zeigt doch vor allem eines: Er hat Angst vor einer verbesserten Wirksamkeit in Zukunft und daraus folgenden niedrigeren Gewinnen einiger seiner Mitglieder. Herr Blažek steht auf der Seite derjenigen Vermieter (und das sind zum Glück längst nicht alle), die den letzten Euro Rendite aus ihrer Wohnung pressen möchten und derjenigen, denen der Zusammenhalt und eine vernünftig durchmischte Sozialstruktur in den Quartieren egal ist. Leider hat er in CDU, Grünen und FDP in Kiel dafür zuverlässige Partner gefunden. Und natürlich stimmt auch die national-marktradikale AfD bei der Abschaffung der Mietpreisbremse fleißig mit. 

Das sind im Übrigen auch die Parteien, die gute Vorschläge zur Verbesserung der Wohnungssituation ablehnen. Im Landtag stimmten sie gegen die Förderung von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, im Kreistag haben sie die Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft verhindert. Dabei wäre in nordfriesischen Kreistag mit einem anderen Abstimmungsverhalten der Grünen eine Mehrheit für den SPD-Antrag zum Weiterverfolgen einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft ohne Gewinnerzielungsabsicht sogar gegeben gewesen. 

Für die SPD in Schleswig-Holstein, Nordfriesland und auf Sylt ist klar: Die Abschaffung statt Weiterentwicklung der Mietpreisbremse durch Jamaika war ein großer Fehler. 

Stattdessen hätte eine Prüfung, ob in weiteren Kommunen die Mietpreisbremse eingeführt werden kann, durchgeführt werden müssen. Auch das ist auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion die Position des Kreises Nordfriesland.

Als nordfriesische SPD werden wir auch die Wiedereinführung der Mietpreisbremse zu einem Thema für den nächsten Landtagswahlkampf machen. Dann darf sich jede Mieterin und jeder Mieter überlegen, ob er oder sie ihr Kreuz bei CDU, Grünen oder FDP macht.

Truels Reichardt

Kreistagsabgeordneter

stellv. Vorsitzender der SPD Nordfriesland

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