Die Gründung einer kreiseigenen kommunalen Wohnungsbaugesellschaft muss weiter geprüft werden

[SPD KREISTAGSFRAKTION NORDFRIESLAND]

Auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion hat der nordfriesische Kreistag am 16.11.2018 den Landrat beauftragt, bis zur Kreistagssitzung im Februar 2019 zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Gründung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft möglich ist.

Die Verwaltung schlägt zur Kreistagssitzung am Freitag, den 15.02.2019 vor, von der Gründung einer kreiseigenen kommunalen Wohnungsbaugesellschaft abzusehen und stattdessen eine detaillierte Wohnungsmarktanalyse, eine Siedlungsentwicklungsanalyse und eine Machbarkeitsstudie im Hinblick auf die Bedingungen, Anforderungen und Auswirkungen kommunaler Initiativen zu erstellen.

Außerdem soll gemäß des Verwaltungsvorschlages ein Bündnis für bezahlbaren Wohnraum gegründet werden.

Begründet wird die Ablehnung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft durch „die hohen Investitionen, die langen Zeitschiene bis zur Umsetzung konkreter Bautätigkeiten und den weiteren hohen Aufwand.“

Dazu der Kreistagsabgeordnete Truels Reichardt: „Wir halten die Beerdigung der Idee einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft für verfrüht. Denn wir haben erkannt, dass wir dem freien Markt in diesem Thema der Daseinsvorsorge nicht das Feld überlassen dürfen. Dazu sollten wir als Kreis auch Geld in die Hand nehmen. Wir müssen einfach kurzfristig endlich mal anfangen. Ansonsten wünschen wir uns in ein paar Jahren, dass wir diese Idee nicht eingestampft hätten.“

Juergen Laage, Husumer SPD-Kreistagsabgeordneter, erklärt: „Wir wissen, dass eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft kein Allheilmittel ist. Aber wir denken, doch, dass sie ein Teil der Lösung beim Problem des bezahlbaren Wohnraumes sein kann.“

„Aus diesem Grund halten auch wir ein Bündnis für bezahlbaren Wohnraum für sinnvoll. Wir werden aber zusätzlich beantragen, die Gründung einer kreiseigenen kommunalen Wohnungsbaugesellschaft weiter zu prüfen und Gemeinden, Städte, Ämter sowie Wohlfahrtseinrichtungen abzufragen, ob sie sich zum Beispiel durch Bereitstellung von Grundstücken, planungsrechtlichen Maßnahmen oder einer Gesellschaftsbeteiligung einbringen können und wollen, um die wichtige Sache des Baus von bezahlbarem Wohnraum voranzubringen.
Dies kann dann in den Überlegungen des Bündnisses eine gewichtige Rolle spielen“, ergänzt Fraktionsgeschäftsführer Carsten-F. Sörensen.

Bis Aktivitäten eines Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum und einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft positiv bei der Mietentwicklung im Kreis Nordfriesland zum Tragen kommen könnten, setzen die Sozialdemokraten in der Zwischenzeit auf die geplante Erhöhung der Mietobergrenzen: „Das wird zumindest Bezieherinnen und Beziehern von ALG II und Grundsicherung im Alter vorübergehend hoffentlich merkbar helfen“, so Laage.

Die nordfriesische SPD ist gespannt, wie sich insbesondere die Jamaika-Kooperation verhalten wird. 
„Im November fanden noch alle Fraktionen eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft sinnvoll – der Prüfauftrag wurde einstimmig beschlossen. Im Dezemberkreistag haben CDU, FDP und Grüne dann unseren Antrag auf 500.000 Euro für die Erhöhung der Mietobergrenzen und Grundstock einer ggf. zu gründenden Wohnungsbaugesellschaft auf 180.000 Euro zusammengestrichen. In den kommenden Wochen und Monaten werden wir sehen, ob der geäußerte Jamaika-Tatendrang beim Thema bezahlbares Wohnen – wie im Dezember gezeigt – tatsächlich nur ein Lippenbekenntnis war“, schließt Reichardt.

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