Bedarfsampeln müssen einfacher genehmigt werden

SPD KREISTAGSFRAKTION | Auf Initiative der SPD wurde in der vergangenen Sitzung des Kreistages eine Entschließung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Einrichtung von Bedarfsampeln beraten und bei einer Gegenstimme beschlossen.

Für die antragstellenden Fraktionen der SPD, der Wählergemeinschaft Nordfriesland und dem SSW brachte der SPD-Kreistagsabgeordnete Carsten-F. Sörensen den Antrag ein. Der Stedesander Sozialdemokrat setzt sich seit langem für die Errichtung einer Bedarfsampel an der B5 in seiner Heimatgemeinde, in der er auch Gemeindevertreter ist, ein. Dies scheiterte bisher an den engen Richtlinien, die vielerorts Bedarfsampeln und auch andere Fußgängerüberwege verhindern.

Er sagte bei der Einbringung des Antrages: „Viele Gemeinden nicht nur in Nordfriesland bemühen sich um Bedarfsampeln an ihren Bundes- und Landesstraßen zu errichten und auch zu erhalten, um ihren schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmenden, den Kindern, Ihren Eltern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen ein sicheres Überqueren der Straßen zu ermöglichen.

Haupthindernis dabei sind die sogenannten „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)”. Man benötigt zahlenmäßig „in der Regel“ 450 Kraftfahrzeuge und mindestens 50 Überquerenden pro Stunde, um eine Bedarfsampel wenigstens zu ermöglichen.

Ausnahmen wären also möglich. Aber in Schleswig-Holstein erhebt der „Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr” (LBV.SH)“ die Richtlinien zum Befehl ohne Zulassung von Ausnahmen. Danach richtet sich auch die Kreisverwaltung Nordfriesland. Ein Mitarbeitender der Kreisverwaltung äußerte in diesem Zusammenhang, er sei allein der Straßenverkehrsordnung, der StVO, verpflichtet. Das ist auch gut so. Denn in den maßgebenden „Grundregeln“ des § 1 StVO heißt es:

„(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Die genannten Richtlinien verstoßen deutlich gegen diese Grundregeln der StVO! Daher heißt es auch unter Nr. 4 der Entschließung;
„Die genannte „Richtlinien“ und ihre Anwendung sind völlig ungeeignet, die Verkehrssicherheit gerade der schwächsten Verkehrsteilnehmenden, den Kindern, ihren Eltern, älteren Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen wirksam zu schützen.“

Die Fotos (hier und hier) zum Zustand in Stedesand in den Anlagen zu diesem Tagesordnungspunkt belegen dies eindrucksvoll.

Ich bitte Sie daher um möglichst breite Zustimmung zu dieser Entschließung.“

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