Damit Niemand mehr in Not Gerät: Anhebung der Mietobergrenzen

[SPD KREISTAGSFRAKTION NORDFRIESLAND]

Der Kreistag hat am vergangenen Freitag einstimmig unseren Antrag beschlossen, nach dem der Landrat eine mögliche Änderung der Richtlinie für die Übernahme der Kosten der Unterkunft prüfen soll. Damit möchten wir erreichen, dass steigende Mieten in vielen Regionen Nordfrieslands besser berücksichtigt werden. 
Um jedem Leistungsberechtigten angemessenen Wohnraum zu ermöglichen, muss der Kreis Nordfriesland auch höhere Kosten übernehmen. 

„Hier gibt es verschiedene Ansatzpunkte, die weiterhin Rechtssicherheit für Kreis und Kundinnen sowie Kunden gewährleisten und gleichzeitig die Grenzen der Angemessenheit für die Übernahme der Mieten nach oben erhöhen“ erklärt der Kreistagsabgeordnete Juergen Laage. „In dem hinter der Richtlinie stehendem Konzept wird für die Berechnung der angemessenen Mietobergrenzen nur das qualitativ untere Fünftel der Wohnungen in einer Region zu Grunde gelegt. Hier möchten wir das untere Drittel als Basis einer neuen Richtlinie. So können wir erreichen, dass Menschen nicht mehr gezwungen sind, den nicht als angemessen anerkannten Teil der Miete aus ihrem Regelbedarf zu zahlen.“ 
Der Kreistagsabgeordnete Truels Reichardt ergänzt dazu: „Dieser ist bereits ohne diese Belastung das absolute Existenzminimum und besonders für Familien mit Kindern nicht ausreichend. Das dürfen wir nicht noch verstärken! Außerdem müssen wir die Mietpreisregionen verkleinern. Es ist nicht logisch, dass die Mietobergrenze in Mildstedt so niedrig ist wie in Wisch oder Hude.“

Wir erwarten nun vom Landrat zeitnah Ergebnisse, damit die durch die zu niedrigen Mietobergrenzen entstandene Not zügig gelindert wird.

Unseren gesamten Antrag, der mit einer Ergänzung um den Einbezug der Eckpfeiler gGmbH in das Wohnungsvermittlungsmanagement einstimmig beschlossen wurde, finden Sie hier:

Antrag zum TOP Beratung und Beschlussfassung über einen Handlungsplan zur Wohnungsnot in Nordfriesland als pdf downloaden

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