Die Wirtschaftsfördergesellschaft Nordfriesland (WfG) muss auf solide „Beine“ gestellt werden

SPD KREISTAGSFRAKTION | Die WfG hat sich seit vielen Jahren einen guten Ruf erarbeitet, sowohl bei uns im Kreis NF – aber darüber hinaus auch nördlich der Grenze bei z. B. grenzübergreifenden Projekten!

Damit die WfG ihre Arbeit leisten und entfalten kann, erhält sie vom Kreis eine Grundfinanzierung, in Höhe von 393.000 €. Dazu kommen dann noch Finanzmittel für Einzelprojekte.

Für die Zukunft stellen wir uns aber ein anderes Vorgehen vor, das weit vor den HH-Beratungen für das Jahr 2023 umgesetzt werden kann“, so Siegfried Puschmann, stellv. Fraktionsvorsitzender. „Ein diesbezüglicher Auftrag an den WA mit Beschlussempfehlung für den Kreistag sollte im Rahmen eines Haushaltsbegleitbeschlusses während der Dezembersitzung des Kreistages gefasst werden.“

Der Fraktionsvorsitzende Thomas Nissen ergänzt: „Folgende Punkte sind der SPD dabei wichtig, wobei auch dem Aufsichtsbeirat der WfG eine besondere Bedeutung zukommt:

  1. Die Höhe der Grundfinanzierung ist hinsichtlich der typischen Belange der WfG zu bewerten.
  2. Für ergänzende neue Projekte sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Budgets sinnvoll ist.
  3. Zusätzliche Projektförderanträge, die in einem Budget nicht abgebildet sind, sollten die absolute Ausnahme sein.
  4. Alle Projektanträge sollten eine Prognose zum erwarteten Wirkungsgrad der eingesetzten Gelder erhalten.
  5. Nach Abschluss des Projekts ist eine Evaluierung vorzunehmen.“
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