Verantwortungsvoll handeln trotz sprudelnder Steuereinnahmen

SPD Kreistagsfraktion | Für das Haushaltsjahr 2020 ist gemäß der vorliegenden Ausschussempfehlungen mit einem Jahresüberschuss von 10,9 Mio. € zu rechnen.

Dieses Ergebnis gründet sich auf den landesweit höchsten Kreisumlagesatz von 37,5% und der hohen Steuerkraft der kreisangehörigen Kommunen im Jahr 2019.

Pro Kopf der Bevölkerung nehmen wir die zweithöchste Kreisumlage ein.

Eigentlich wäre zu erwarten, dass bei diesen hohen Einnahmen der Kreis Nordfriesland hinsichtlich der jährlichen Jahresüberschüsse auch in der Spitzengruppe der Kreise liegen müsste. Das ist allerdings nicht der Fall. Für das Jahr 2019 wird der Haushaltsüberschuss unseres Kreises unter dem Mittelwert der Ergebnisse aller Kreise liegen.

Der Fraktionsvorsitzende Thomas Nissen schließt daraus Folgendes: „Unser Kreis hat überdurchschnittlich hohe Aufwendungen”.

Bei der Suche nach Ursachen wird man schnell fündig.  Pro Einwohner hat unser Kreis Personalaufwendungen, die deutlich über dem Durchschnitt aller Kreise liegen. Das kann aufgrund anderer Aufgabenstrukturen und anderer geografischer Bedingungen sachlich begründet sein.
Ein Haushalts-Planergebnis im 2-stelligen Millionenbereich darf aber nicht zu einem Nachlassen im Bemühen um eine verantwortungsvolle und zukunftsfähige Finanzpolitik führen – jedenfalls dann nicht, wenn es auf der landesweit höchsten Kreisumlage zu Lasten der kreisangehörigen Kommunen beruht.

Nachdem es in dieser Wahlperiode kein einzuhaltendes Haushaltskonsolidierungsprogramm gibt und das vom ehemaligen Landrat Dieter Harrsen eingeführte Personalkostenzuschussbudget nicht mehr abgewandt wird, bedarf es neuer Instrumente und Verfahrensweisen.“

Die SPD-Fraktion hält eine Prüfung der Kreisumlagenhöhe für notwendig

Die SPD-Fraktion fordert daher in Begleitbeschlüssen zum Haushalt

  • die Stellenplanentwicklung seit Einführung des Personalkostenzuschussbudgets in einem Abschlussbericht darzustellen,
  • als Grundlage zukünftiger Entscheidungen Kreisvergleiche (Benchmarking) stärker zu nutzen,
  • Möglichkeiten der Digitalisierung gezielt zu nutzen um dem Fachkräftemangel zu begegnen 
  • und zur Steuerung politischer Entscheidungen, als Ergänzung zum Stellenplan, jeweils auszuweisen, welche Stellen Ergebnis freiwilliger Leistungen des Kreises und entsprechender Beschlüsse des Kreistages sind.

Mit Blick auf die Belastung durch Kreisumlage für die Städte und Gemeinden teilt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Siegfried Puschmann mit: „Die SPD-Fraktion hält eine Prüfung der Kreisumlagenhöhe, angesichts des derzeitigen Haushaltsplanes und der Ergebnisse der letzten 3 Jahre für notwendig. Dabei wird allerdings zu untersuchen sein, welche heute nur unvollständig absehbaren Folgen die Kitareform, die Neugestaltung des kommunalen Finanzausgleiches und die großen Baumaßnahmen beim Klinikum und beim Kreishaus für den jetzigen und auch für kommende Kreishaushalte entwickeln werden.“

Statt einer grundsätzlich denkbaren sofortigen Kreisumlagensenkung sehen die SPD-Anträge derzeit lediglich für die finanzschwächsten Gemeinden eine Erhöhung der Ausgleichsleistungen auf ein neues Gesamtvolumen von 1,5 Mio. € vor.

Im Rahmen partnerschaftlicher Befassung der kommunalen Familie mit der Kreisumlage fordert die SPD-Fraktion, dass neue freiwillige Leistungen des Kreises den kreisangehörigen Kommunen mitgeteilt und mit ihnen besprochen werden. Sofern Einvernehmen hinsichtlich der Erbringung entsprechender freiwilliger Leistungen durch den Kreis und der Finanzierung durch die Kreisumlage erreicht wird, ist dies im bestehenden Kreisumlagenkataster zu dokumentieren“, erklärt die Kreistagsabgeordnete Susanne Rignanese.

Auch wir stellen Anträge auf freiwillige Leistungen

Der Antrag der Jamaikafraktionen 50.000 € aus der Kreisumlage für Förderung ökologischer Landwirtschaft und zugehöriger Vermarktungseinrichtungen zur Verfügung zu stellen, ist ein gutes Beispiel für die Erläuterung des vorstehende SPD-Antrages.

Die SPD-Fraktion lehnt diesen Antrag ab, weil ein Betrag, der bezogen auf die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche des Kreises eine Höhe von 0,33 €/ha ausmacht, nicht geeignet ist die Aufgaben des Kreises zu erfüllen“, so Nissen.

Die Aufgaben des Kreises werden in § 20 der Kreisordnung wie folgt beschrieben:

Der Kreis soll sich gegenüber den Ämtern und Gemeinden auf diejenigen Aufgaben beschränken, deren Durchführung durch den Kreis erforderlich ist, um seine Einwohnerinnen und Einwohner gleichmäßig zu versorgen.“

„Wenn trotz der Auffassung der SPD-Fraktion in einem solchen Fall Gemeinden und Städte erklären sollten, dass es sich um eine tolle Sache handelt, die der Kreis erledigen soll und deren Finanzierung mit Mitteln der Kreisumlage akzeptiert wird, wäre die Welt in Ordnung.

Nicht in Ordnung wäre die Situation, wenn diejenigen, die die Kreisumlage bezahlen sollen, freiwillige Leistungen des Kreises als nicht mit dem § 20 der Kreisordnung vereinbar ansehen oder aus anderen Gründen für überflüssig oder falsch halten sollten“, so die wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Sabine Müller, die gleichzeitig Gemeindevertreterin in Koldenbüttel ist.

Es mag zwar reizvoll sein für jeweilige Lieblingsprojekte oder zur Bedienung des eigenen Klientel Geld auszugeben, das andere dann zu bezahlen haben. Aber ein solches Verhalten ist nicht geeignet, das bestehende gute Verhältnis zwischen dem Kreis und seinen Kommunen dauerhaft zu erhalten. Auch wir stellen Anträge auf freiwillige Leistungen, akzeptieren aber die Vorgaben der Kreisordnung oder alternativ die notwendige Herstellung von Einvernehmen mit dem kreisangehörigen Raum“, stellt Thomas Nissen abschließend die Haltung der SPD-Kreistagsfraktion dar.

Hier noch einmal die SPD-Anträge zum Kreistag in Stichworten:

  • Kürzung von 2 befristeten Stellen (Zensus 2020) im Stellenplan, Erledigung durch die Personalreserve,
  • Erhöhung kreisinterner Finanzausgleich auf 1,5 Mio. €,
  • Bereitstellung 50.000 € für Gutachten zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der Betriebe, die in NF erneuerbar Strom erzeugen,
  • Abschlussbericht zur Zielerreichung des Personalkostenzuschussbudgets,
  • Auflistung der Stellen, die als Folge freiwilliger Leistungen eingerichtet wurden bzw. werden sollen,
  • Verstärkung des Personalkostenbenchmarkings,
  • Erarbeitung einer Empfehlung zur Fortsetzung des Personalkostenzuschussbudgets,
  • Nutzung der Digitalisierung zur Begegnung des Fachkräftemangels,
  • Prüfung der Notwendigkeit einer Kreisumlagenanpassung,
  • Fortschreibung des Kreisumlagenkatasters durch Aufnahme seit 2018 bewilligter freiwilliger Leistungen,
  • Darstellung des zusätzlichen Raumbedarfes für die seit 2018 beschlossenen zusätzlichen Stellen und Auswirkungen für den Kreishauserweiterungsbau,
  • Prüfung der Kosten für ein unentgeltliches oder verbilligtes ÖPNV-Ticket für bestimmte Personengruppen.

Anlagen zur Erläuterung


Quelle: S.-H. Landkreistag, Arbeitskreis Finanzen, eigene Ergänzungen und Vereinfachungen

Zur vorstehenden Grafik sind folgende Erläuterungen zu geben:

Dargestellt sind für die übrigen Kreise überwiegend Plandaten. Fehlende Daten einzelner Jahre sind dem Trend entsprechend geschätzt. Für NF sind die Personalkosten des Rettungsdienstes rausgerechnet. Konkret ist das durch Kürzung um die Personalkostenerstattung geschehen, die in den Vorlagen zum Stellenplan jeweils ausgewiesen wurde. Für NF sind die jeweiligen Einwohnerzahlen lt. Vorbericht zum Haushalt berücksichtigt. Für „Alle“ sind zur Bildung gewogener Mittelwerte für alle Jahre Einwohnerzahlen vom 31.3.2017 verwendet worden. Für NF, für das Jahr 2019, sind die Auswirkungen der beiden Nachtragshaushalte enthalten. 

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