SPD NORDFRIESLAND | Auf Initiative der SPD hat der Kreistag über eine Resolution für den Erhalt der Küsten- und Krabbenfischerei in der Nordsee abgestimmt und diese mit großer Mehrheit beschlossen.
Hier folgt der Redebeitrag des Vorsitzenden der SPD-Kreistagsfraktion Thomas Nissen bei der Einbringung des von der SPD initiierten Antrages von CDU, SPD, WGNF, FDP und Zukunft.
„Ich darf für die Fraktionen von CDU, SPD, WGNF, FDP und Zukunft den Entwurf einer Stellungnahme des nordfriesischen Kreistages einbringen zum Aktionsplan der EU, in Natura 2000 Gebieten bis zum März 2024 und den übrigen Meeresschutzgebieten bis 2030 Fischfang mit grundberührenden Netzen zu verbieten.
Die antragstellenden Fraktionen lehnen das Quasi-Berufsverbot für unsere Küstenfischer uneingeschränkt ab.
Wir wollen den Fischern ein starkes Zeichen von Solidarität zeigen und fordern die zeitgleich in Büsum tagenden Minister der Länder und des Bundes auf, alles in ihren Möglichkeiten liegende zu tun, damit der Plan der EU, für den es keine parlamentarische und keine wissenschaftliche Grundlage gibt, nicht zur Anwendung kommt.
Die handwerklich betriebene Küstenfischerei ist Teil unserer Kultur und unseres Landschaftsbildes. Sie liefert nicht nur hochwertige Lebensmittel, sondern ist auch ein wesentlicher Werbefaktor für den Tourismus.
Die Naturverträglichkeit dieses Gewerbes bestätigt sich alleine auch daraus, dass ihre Existenz vereinbar war mit der Ausweisung der Nationalparke, der Natura 2000 Gebiete und des Welterbes.
Feste Zusagen waren dabei in der Vergangenheit, dass die Ausweisung einer weiteren Schutzkategorie traditionelle Nutzungen nicht gefährden oder zukünftig ausschließen wird.
Wenn Landes- und Bundesregierung das Vorhaben der EU zulassen, wird dieses Versprechen gebrochen.
Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenn die Länder SH, MV und NL heute der Konferenz in Büsum ein Papier vorlegen, in dem sie den Bund auffordern sich in Brüssel gegen ein pauschales Verbot jeglicher grundberührender Fischerei auszusprechen.
Es wirkt auf den ersten Blick auch beruhigend, wenn der Bundesminister erklärt, dass er ein pauschales Verbot der Grundschleppnetzfischerei ablehnt. Wie eine Drohung wirkt es dann aber, wenn er zeitgleich erklärt, dass wir bessere Regelungen für grundberührende Fischerei benötigen. Wenn dann heute in diesem Kreistag 2 Fraktionen die Resolution nicht mittragen wollen und das Fischereiverbot vom Greenpeace ausdrücklich verteidigt wird, wissen wir wo wir stehen.
Im Raum steht wahrscheinlich nicht mehr das sofortwirksame Totalverbot aber stattdessen stetig weiter angezogene Daumenschrauben. Dass auf freiwilliger Basis die Fischer selbstverständlich alles tun, was zeitgemäß möglich ist, ist selbstverständlich. Dazu zählt, scheint aber überhaupt nicht berücksichtigt zu werden, dass sowohl Krabbenfischer als auch Muschelfischer MSC-zertifiziert sind für nachhaltiges Handeln.
In der Nordsee sollen in den nächsten Jahren einige weitere zig-Millionen Tonnen Hafen- und Elbschlick südlich von Helgoland verklappt werden. Bekanntlich entstehen dort im Tidestrom keine neuen Hügel sondern das kontaminierte Baggergut verteilt sich über hunderte Quadratkilometer in der Nordsee.
Die Bundesregierung plant bis zum Jahr 2023 Offshore Windkraftanlagen mit einer Anschlussleistung von 30 GW und bis 2050 mit 70 GW errichten zu lassen. 30 GW sind bei heutigen Anlagengrößen zwischen 3.000 und 6.000 Anlagen. Damit wird der deutsche Teil der Nordsee zum riesigen Industriegelände.
Der grüne Bundeswirtschaftsminister hält die Einleitung von CO2 unter die Nordsee für notwendig und vertretbar.
Es gehört offenbar zu den Spielregeln angesichts dieser riesigen Eingriffe in das Küstenmeer, die mit volkswirtschaftlichen Notwendigkeiten begründet werden, Alibimaßnahmen durchzuführen, die volkswirtschaftlich vermeintlich geringe Schäden verursachen.
Ein ganz konkretes Beispiel hat vor einigen Jahren stattgefunden. An der Ölplattform Mittelplate, mitten im Nationalpark, waren Kolkschutzmaßnahmen notwendig und dafür musste ein ökologischer Ausgleich geschaffen werden. Der Ausgleich bestand darin, dass die betreibende DEA eine der damals 8 Miesmuschellizenzen aufkaufte und stilllegte.
Die antragstellenden Fraktionen des nordfriesischen Kreistages bekennen sich dazu, dass die Versprechen zur Beibehaltung traditioneller Nutzungen dauerhaft gelten müssen und dazu, dass unsere Küstenfischerei nicht als Ausgleich für industrielle Großprojekte geopfert werden darf.“