NUR DIE SPD WILL HÖHERE MIETPREISE IN ST PETER ORDING ANERKENNEN!

SPD KREISTAGSFRAKTION NORDFRIESLAND | Die Miethöchstgrenzen des Kreises NF sollten wie jedes Jahr angepasst werden an die Mietpreisentwicklung. Die Anpassung war auf Antrag der SPD vor einigen Jahren von zweijährig auf einjährig umgestellt worden. Nun hatte die SPD-Fraktion im Arbeits- und Sozialausschuss im Rahmen der diesjährigen Anpassung beantragt, eine eigene Mietpreisregion für den hochpreisigen Tourismusort St. Peter-Ording zu bilden, durch die die wesentlich höheren Mieten dort auch sozialrechtlich Anerkennung finden sollten. Dies wurde von den anderen Fraktionen mit großer Mehrheit unverständlicherweise abgelehnt. Der Gesamtanpassung hat die SPD natürlich später zugestimmt.

Hier der Redebeitrag für die SPD des Kreistagsabgeordneten Jürgen Laage:

Moin an Alle im Kreistag und drum herum!

Die SPD-Fraktion verzichtet hier zwar den in zwei Ausschüssen bereits abgelehnten, wenngleich natürlich sinnvollen, Antrag zur Änderung der Mietobergrenzen für St. Peter-Ording nochmals zur Abstimmung zu stellen.

Wir werden also  der Vorlage 220 aus 2023 zustimmen.

Wir wollen aber darstellen, warum die Ablehnung der Mehrheit auf unser Unverständnis trifft.

Mietobergrenzen sind zwar nie der angestrebte und noch immer fehlende umfangreiche soziale Wohnungsbau, den wir weiter dringend fordern und auch keine einzige Wohnung wird dadurch bezahlbar neu geschaffen.

Jedoch es kommen für unter Einkommensgruppen, Geringverdiener und Sozialleistungsempfänger je nach Höhe der Mietobergrenze wesentlich mehr Wohnungen in den Bereich der Anmietbarkeit bzw. Auswahl.

Das ist bei dem knappen Wohnungsmarkt  für diese Menschen und Haushalte von großer häufig existenzieller Bedeutung aufgrund des Wohnungsmangels.

Deswegen ist unser Vorschlag eigentlich sogar rechtsicherer als der der Verwaltung in der Vorlage.

1.Die Mietdifferenz von restlichen Region Süd (7,73€) zu St. Peter Ording (11,76€) ist so erheblich, dass es zwingend erforderlich ist, hier Abhilfe zu schaffen.

2. Für die Sätze der Mietpreisregion Süd innerhalb der vorgeschlagenen

Mietobergrenze dieser Region können dort keine Wohnungen in St. Peter-Ording gefunden werden.

3. Auch sind hier wie auf Föhr und Amrum laut Empirica Gutachten nicht genug Erhebungsdaten für die Mieten verfügbar.

Die Wohngeldgrenzen plus ein angemessener der Wirklichkeit der Mieten entsprechender Zuschlag sind ein guter Anhaltspunkt für eine praktikable und angemessene Lösungsmöglichkeit für dieses Problem.

4. Nirgendwo im Kreis Nordfriesland Festlandbereich Nord und Süd liegt die Spanne zwischen den Mieten mit 4,13 Euro so hoch wie in St. Peter-Ording zur Mietpreisregion Süd.

Selbst Empirica erwägt auf die Dauer eine allerdings andere Änderung der Mietpreisregionen (Siehe Anmerkung auf Seiten 34 ff. unten des Gutachtens und Seiten 52 ff. des Gesamtdokumentes in der (Vorlage 220/2023 +Empirica-Gutachten).

Darauf kann hier nicht gewartet werden im Sinne der Betroffenen.

5. Die von Empirica der Verwaltung vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen kommen in der Praxis kaum vor, sind unpraktikabel, führen bei Wohnungsbewerbungen immer zu Nachteilen aus zeitlichen und bürokratischen Gründen.

Das führt dazu, dass die angestrebten Wohnungen für sie nicht erreichbar sind, da die Vermieter ja nicht auf solche Mieter und die Bewilligung von Ausnahmen warten.

6. Da für die Mieten in der neuen Region St. Peter-Ording die niedrigste Wohngeld / Mietpreisstufe gilt, würde lt unserem Vorschlag diese Mietstufe mit z. B. bei einer Person 347,- Euro ab 1.1.2024 aber mit einem 45% Sicherheitsaufschlag = 156,- Euro wegen der besonders angespannten Mietsituation in St Peter Ording also ein Betrag von 503,- als Miethöchstgrenze festgesetzt.

Dementsprechend wird bei den anderen Haushaltsgrößen und den Grundbeträgen lt beigefügter Wohngeld-Tabelle plus 45 Prozent verfahren.

7. Warum hier ein Sicherheitszuschlag von 45 % gewählt wurde, ist leicht zu beantworten.

Dieser Wert ergibt sich rechnerisch, wenn die Mietobergrenze in der gedachten neuen Mietpreisregion St Peter Ording über den Mietobergrenzen der Mietpreisregion Süd liegen soll, aber unter denen der Mietpreisregion Föhr und Amrum, wo die Mieten ja nachweislich teurer sind.

8. Da der neue Vergleichsraum, die neue Mietpreisregion St. Peter-Ording, ein ausgehend vom Wohnort der leistungsberechtigten Person bestimmter ausreichend großer Raum der Wohnbebauung.

Er ist aufgrund räumlicher Nähe, Infrastruktur und insbesondere verkehrstechnischer Verbundenheit ein insgesamt betrachtet homogener Lebens- und Wohnbereich als hochpreisige touristische Destination. Hier vervielfachen sich die Einwohnerzahlen in den touristischen saisonalen Stoßzeiten.

Dieser Raum hat damit alle Voraussetzungen des Bundessozialgerichtes für die Vergleichsraumbildung erfüllt und kann so als Mietpreisregion gewertet werden, zumal schon ohne touristischen Einfluss die Einwohnerzahlen von gut 4000 über denen einer Kleinstadt liegen.

9. Da wir Fachkräfte gewinnen und Migranten und Arbeitslose in die Arbeitswelt integrieren wollen kann dies nur funktionieren nur mit bezahlbarem Wohnraum oder der Anerkennung der Mietpreise aus der Markt- und Lebenswirklichkeit geschehen.

Dazu gehört auch eine adäquate Förderung bei hohen Mieten.

Die Ansicht, St. Peter-Ording wie den Rest von Eiderstedt oder der Mietpreisregion Süd zu behandeln, ist überholt.

Es ist ein starker Tourismusort, dem inzwischen auch im Umfeld bezahlbarer Wohnraum durch Zweitwohnungen ausgeht.

Husum, den 10.12.23

Jürgen Laage für die SPD Fraktion

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