Resolution zum Arbeitsschutzkontrollgesetz

SPD KREISTAGSFRAKTION |Zur Kreistagssitzung am 18.09.2020  (https://bit.ly/3kfdqph) stellt die SPD-Kreistagsfraktion einen Dringlichkeitsantrag. Der Dringlichkeitsantrag beinhaltet eine Stellungnahme zum geplanten Arbeitsschutzkontrollgesetz und einen Arbeitsauftrag an den Arbeits- und Sozialausschuss.

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz schließt ein Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen in der Fleischbranche ein. Diese Initiative von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begrüßen wir ausdrücklich und halten dies für einen sehr wichtigen Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Es muss verhindert werden, das Standards aus Hubertus Heils Gesetzesentwurf durch CDU/CSU im laufenden Gesetzgebungsprozess abgeschwächt werden und auf diese Art und Weise Tönnies und Co. eine Hintertür offengelassen wird, durch die sie weiter machen können wie bisher.

Da der Kreis Nordfriesland Standort von industriellen Schlachtbetrieben ist, bei denen teilweise Werkverträge und Leiharbeit gang und gäbe sind, wollen wir dieses Thema auch im Kreistag und im Arbeits- und Sozialausschuss behandelt wissen. 

An einer anderen Stelle im geplanten Gesetz scheint sich jedoch der Koalitionspartner CDU/CSU durchzusetzen. Auf deren Betreiben sollen

  • Arbeitsverträge und Mietverträge zukünftig auch legal zeitlich miteinander verknüpft und
  • Gemeinschaftsunterkünfte zukünftig als Beherbergungsstätten bezeichnet werden dürfen

Diese Regel soll nicht ausschließlich die Fleischwirtschaft betreffen, sondern alle Branchen, die im Rahmen von Werkverträgen Beschäftigte unterbringen, d.h. auch die Landwirtschaft, Bauwirtschaft, Gebäudereinigung und einige mehr. 

Damit droht aus unserer Sicht die Gefahr dass,

  • die Hürde für Beschäftigte, entweder sich gegen unhaltbare Arbeitsbedingungen zu wehren oder ihren Arbeitsplatz zu kündigen, noch weiter erhöht wird, weil mit Arbeitsplatzverlust die Obdachlosigkeit droht,
  • längere Fristen zur behördlichen Meldung in Beherbergungsstätten zu einer noch größeren Undurchsichtigkeit der Branche führen und Hilfs- und Beratungsangebote wie z.B. durch die Migrationsberatung des Kreises erschweren,
  • die Möglichkeiten der Kontrollen dieser Unterkünfte durch die zuständigen Instanzen vollständig aufgehoben und zunichte gemacht werden und würden
  • Überbelegungen nicht mehr sanktioniert werden können

Wir stellen uns gegen diese Teile im geplanten Gesetz. Stattdessen fordern wir klare und für alle Beschäftigte einheitliche Qualitätsstandards für Unterkünfte zu bezahlbaren Mieten und einen Mietendeckel für die (Gemeinschafts-)Unterkünfte der Beschäftigten. Es ist festzustellen, dass Arbeitgeber für die von ihnen zur Verfügung gestellte Unterkunft teilweise unangemessene Mieten verlangen. Dies trifft in der Regel Beschäftigte, die nur den gesetzlichen Mindestlohn verdienen, der durch die überhöhten Mieten unterlaufen wird.

Weiterhin möchten wir, dass der Arbeits- und Sozialausschuss sich noch in diesem Jahr mit der derzeitigen lokalen Situation der Mitarbeitenden in der Fleischbranche und evtl. anderen betroffenen Branchen sowie den Auswirkungen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes und ggf. weiterer gesetzlicher Änderungen beschäftigt. Dazu sind in jedem Fall die örtlichen Arbeitgeber, Vertreter*innen von Betriebsräten und Gewerkschaften sowie der Kirche einzuladen und anzuhören.

Wir hoffen, dass der Kreistag am Freitag zunächst mit einer 2/3-Mehrheit die Dringlichkeit feststellt und unseren Antrag somit noch auf die Tagesordnung nimmt und dass dieser dann eine Mehrheit durch die anderen demokratischen Fraktionen erhält.

Den gesamten Antrag finden Sie hier: Dringlichkeitsantrag Arbeitsschutzgesetz.pdf

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