SPD gegen Sozialisierung von Mehrkosten 
für Wasserstoffbusse

SPD KREISTAGSFRAKTION | Beim Kreistag am 21.06. wurde die Übernahme von Mehrkosten durch den Betrieb von 2 Wasserstoffbussen im ÖPNV beraten und am Ende mehrheitlich beschlossen. 

In namentlicher Abstimmung stimmten alle zehn anwesenden SPD-Kreistagsabgeordneten gegen diesen Vorschlag. Der in Wasserstoff umgewandelte nordfriesische Windstrom fehlt zwangsläufig an anderen Stellen im deutschen Stromnetz. Da der Anteil der regenerativen Energien in Deutschland immer noch deutlich unter 100% liegt, müssen logischerweise Kohlekraftwerke den umgewandelten Windstrom ersetzen. Dies wird durch die Wirkungsgradverluste bei der Transformation  von Strom in Wasserstoff sogar noch verstärkt. Gleichzeitig trägt der Kreis in den nächsten 10 Jahren bis zu 1,5 Mio. Euro der Kosten dieses Projekts. Während die vielen wirtschaftlich gut aufgestellten Unternehmen, die an diesem Projekt beteiligt sind, Hoffnung auf zukünftige Gewinne haben, die in private Kassen fließen, trägt die öffentliche Hand nur die Kosten und das Risiko. Diese Entscheidung dient weder dem Klimaschutz, der Gerechtigkeit, noch der finanziellen Lage des Kreises – also dem Gemeinwohl. Das eingesetzte Geld hätte man für Maßnahmen nutzen können, die dem Klimaschutz wirklich dienen und die gleichzeitig sozial vernünftig sind.

Mehrkosten durch den Betrieb von 2 Wasserstoffbussen

Der nachstehende Text war die Grundlage einer Fraktionsstellungnahme zum o.a. TOP der Sitzung des Kreistages am 21.6.2019

Die Vorlage 69/2019 1. Ergänzung sieht vor, für die kommenden 10 Jahre für den Betrieb von 2 Wasserstoffbussen pro Jahr 136.000 € zur Verfügung zu stellen. (Wasserstoff ist chemisch H2)
Hinzu kommen ggf. Mehraufwendungen der Autokraft in der Höhe von 0 € bis 20.000 €/Jahr. Die Mehrkosten des Busbetreibers können auch noch höher ausfallen und einen Anspruch auf Nachverhandlungen auslösen.

Im Idealfall können die Erstattungsansprüche der Autokraft um 12.000 €/Jahr
sinken, sobald die Brennstoffzellenbusse dauerhaft betriebssicher laufen und deshalbkeine „Dieselbusse“ als Einsatzreserve mehr vorgehalten werden müssen.

Die Hamburger Verkehrsbetriebe (HVV) haben zu Beginn diesen Jahres mitgeteilt, dass sie ihre seit 2012 getesteten H2-Busse an den Hersteller (Daimler) zurückgegeben haben.

Das Pilotprojekt habe gezeigt, dass die Technik noch nicht so weit sei, sagte Hochbahn-Sprecher Christoph Kreienbaum. Demnach habe Mercedes die Brennstoffzellen-Busse nicht serienmäßig bauen können. Außerdem sei die Lagerung des explosiven Wasserstoffs in Wohngebieten ein Problem.
Kreienbaum betont, dass die Hochbahn die Wasserstofftechnik aber weiterhin im Auge behalten wolle. Derzeit setze man allerdings voll auf Elektrobusse. “Das Pilotprojekt hat uns gezeigt, dass E-Busse als serienreife Fahrzeuge bereits heute zur Verfügung stehen und somit eine bessere Lösung sind, als die Brennstoffzellenbusse”, sagt Kreienbaum. Demnach sei es ein ganz normaler Prozess, sich von einer weniger guten Lösung zu trennen.

Quelle: Spiegel online

Die HVV und Daimler haben offenkundig auch nach 6 Jahren eine betriebssichere Funktionsweise dieser Busse nicht erreichen können.

Das lässt vermuten, dass auch in NF die Vorhaltung von „Dieselreservebussen“ längerfristig nötig sein wird.

Eine Kostenreduzierung kann es auch geben wenn der Wasserstoffpreis unter 8,40 €/kg sinkt.

Angesichts der Tatsachen, dass der H2-Preis sicher einer auf die Projektlaufzeit abgestellten Kalkulation entstammt und hoch subventionierte Ausgangsinvestitionen als Grundlage verwendet, ist es unwahrscheinlich, dass innerhalb der 10-jährigen Projektlaufzeit der H2-Preis sinken wird.

Persönlich kalkuliere ich daher, dass mit der heutigen Beschlussfassung eine freiwillige Leitung bewilligt wird, die pro Jahr 150.000 € kostet und somit in der 10-jährigen Projektlaufzeit insgesamt 1.500.000 €.

Angesichts der Dimension des heutigen Beschlusses ist es erstaunlich, dass in der von der Verwaltung erstellten Begründung der Vorlage 69/2019 1. Ergänzung mit keinem einzigen Wort darauf eingegangen wird, warum der Kreis sich in dieser Weise finanziell beteiligt.

Mir sind verschiedene Begründungen vorstellbar:

  1. Förderung der Entwicklung neuer Techniken und Verfahren
    Nach meiner Überzeugung ist es nicht Aufgabe eines Kreises, Wissenschaftsförderung und Technikentwicklung zu betreiben. Ich denke, dass wir diese Aufgabe gerne den Hamburger Verkehrsbetrieben oder der Stadt Köln oder Daimler und Toyota und insbesondere der Bundesregierung überlassen können. Wenn eine andere Meinung besteht, rate ich dazu, die kreisangehörigen Gemeinden dahingehend zu befragem, ob sie solche Beschlüsse des Kreises mit ihrer Kreisumlage finanzieren wollen.
  2. Direkter Beitrag zum Klimaschutz
    Dass der Kreis Geld ausgibt um durch eigenes Handeln einen konkreten Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, ist angebracht und unterstützenswert.Konkrete Maßnahmen müssen sich aber daran messen lassen, ob sie geeignet sind, positive Wirkungen zu entfalten. Für eine Bewertung kann man z.B. CO2-Vermeidungskosten berechnen und Handlungsvarianten danach auswählen. Bei H2 Projekten stellt sich dabei die sehr wichtige Frage, woher der Strom kommt, der zu H2 umgewandelt wird.

Wie ist die Ausgangssituation?

(Abkürzungen: GW=Gigawatt; TWh=Terrawattstunden)
2018 wurde in Deutschland von Anlagen mit einer elektrischen
Anschlussleistung in Höhe von …………………………………………………………118,3 GW
eine Menge erneuerbarer Stromes erzeugt von…………………………………..225,7 TWh
Das war ein Anteil an der gesamten Stromerzeugung von……………………37,8%.
Laut Berliner Koalitionsvertrag war es das Ziel im Jahr 2030………………..65 % Strom
aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen.

Vorausgesetzt, dass Stromverbrauch und Erzeugungsmix konstant bleiben, erfordert das vorstehende Ziel in den kommenden 12 Jahren einen jährlichen Ausbau der Oneshore Stromerzeugungsanlagen um 6 GW Anschlussleistung und zusätzlich eine Offshore-Anschlussleitung im Jahr 2030 von insgesamt 20 GW. Die Zielgröße 20 GW Offshoreanschlussleistung befindet sich aktuell lediglich in der Diskussion. Beschlusslage sind im Gegensatz dazu lediglich 14 GW.

Das geltende EEG sieht für die 4 Jahre von 2019 bis 2022 Ausschreibungen vor für Neuanlagen von jeweils 6 GW/Jahr.

Damit könnte auf den ersten Blick das Ziel erreicht werden. Dies aber nur, wenn die im gleichen Zeitraum aus der EEG-Vergütung rausfallenden Anlagen weiterhin Strom ins Netz liefern. Für den Mittelwert der kommenden 5 Jahre erwarte ich pro Jahr ca. 2,5 GW, die aus der EEG-Vergütung rausfallen. Danach steigt die Menge der Anlagen, die rausfallen, schnell auf 5 GW/Jahr.

Wenn es nicht gelingt zu bewirken, dass möglichst alle Anlagen, die heute erneuerbaren Strom erzeugen, ihren Strom weiter ins Netz einspeisen, wird mit dem heute absehbaren Zubau von Stromerzeugungsanlagen in wenigen Jahren die jährliche Erhöhung des Anteiles von erneuerbaren Strom zum Stillstand kommen.

Der gewollte Anteil im Jahr 2030 von 65% regenerativ erzeugten Stromes im Stromnetz wird somit nur bestenfalls erreicht und unter der Voraussetzung, dass der Stromverbrauch nicht steigt. Keine Steigerung des Stromverbrauches anzunehmen, ist angesichts des gewollten Ausbaues der Elektromobilität naiv, illusionär oder es müssen bewusste Täuschungsabsichten unterstellt werden.

Wahrscheinlich ist demnach, dass der Anteil erneuerbaren Stromes – auch bedingt durch die vielfältigen Ausbauhindernisse – im Jahr 2030 deutlich unterhalb von 65% liegen wird.

Damit steht bis 2030 kein Strom zur Verfügung für ineffiziente alternative Verwendungen. Die Umwandlung von Strom in Wasserstoff und dessen Verwendung in Brennstoffzellen ist ineffizient, weil 2 mal Umwandlungsverluste anfallen und ein gleichartiger Brennstoffzellen-PKW, im Vergleich zu einem Elektromobil, für eine gleiche Strecke die 2 bis 3-fache Strommenge benötigt.

Wenn dennoch Strom von bestehenden oder im Rahmen der Ausschreibungskontingente errichteten neuen Anlagen für die Produktion von Wasserstoff entnommen wird, entsteht im Stromnetz eine Lücke, die dann durch Zuschaltung von Kraftwerken, die mit fossiler Energie betrieben werden, geschlossen werden muss.

Abgesehen vom „Abschaltstrom“ (Strom, der derzeit nicht erzeugt wird, weil die entsprechende Erzeugungsanlage durch das Einspeisemanagement abgeregelt wirdwerden somit Elektrolyseure mit „fossilen Strom“betrieben.

Es bleibt das Argument, dass H2-Erzeugung mit Abschaltstrom erfolgen kann. Für das nordfriesische Projekt ist auch mit diesem Argument geworben worden. Wenn und soweit nur in Phasen H2 produziert wird, in denen sonst abgeschaltet würde, trifft dieses Argument zu.

Dagegen sprechen folgende Argumente:

  • die konkret geplanten Elektrolyseure sollen pausenlos, ganzjährig laufen. Sie nutzen demnach nur anteilig Strom, der sonst nicht erzeugt worden wäre.
  • Im Jahr 2018 wurden in S.H. von Oneshore-Anlagen 2.524 GWh abgeregelt. Das sind rund 11% der möglichen Erzeugung. Gegenüber dem Vorjahr ist die Abschaltmenge um 15% gesunken. Der zuständige Energiewendeminister hat dies als ein Zeichen dafür gewertet, dass der Netzausbau zu wirken beginnt.Im Jahr 2021 wird die 380 KV-Leitung bis Husum und ein Jahr später bis Niebüll fertiggestellt sein. Speziell für die Westküste darf ein drastischer Rückgang der Abschaltungen erwartet werden.
    Windmüller aus dem Süden von Dithmarschen bestätigen, dass bereits heute deutliche Wirkungen der dort fertigen 380 KV-Leitung zu spüren sind.Festzuhalten ist, dass sich der Anteil des Abschaltstromes verringern wird und der Anteil des fossilen Stromes im Strommix, der zur Herstellung von H2 verwendet wird, wird entsprechend steigen und ggf. bereits in wenigen Jahren an 100% heranreichen.

3. Ein weiterer Grund dafür, 1,5 Mio. € zu bewilligen, könnte Wirtschaftsförderung zugunsten einer nordfriesischen Firmengruppe sein. Falls es diesen Grund geben sollte ist festzustellen, dass es dafür keinen mir bekannten Präzedenzfall gibt. Wirtschaftsförderung für Privatunternehmen leistet unsere Wirtschaftsförderungsgesellschaft und leisten Land, Bund und EU aber nicht der Kreis.

Abschließend stelle ich fest:

Der Kreis vergibt, ohne Rufbus, eine jährliche Straßen-ÖPNV-Leistung von 4.975.100 km.
Für die H2-Busse fallen Mehrkosten an von 0,59 €/km.

Wenn die gesamte Fahrleistung mit der Auflage vergeben würde, dass H2-Busse einzusetzen sind, würde das jährliche Mehrkosten von 2,935 Mio. €
zur Folge haben.

Der Kreis ist nicht zuständig für „Wissenschaftsförderung und Technikentwicklung“. Er betreibt keine Subventionierung von privaten Einzelunternehmen und die Erzeugung von Wasserstoff mit Strom, der vollständig oder zu hohen Anteilen aus fossiler Energie erzeugt wird, ist nicht klimafreundlich.

Daher hat die SPD-Fraktion dieser Beschlussvorlage nicht zugestimmt.

Thomas Nissen
SPD Fraktionsvorsitzender

Hier gelangen Sie zum Vorgang der Kreistagssitzung vom 21.06.2019
Den Text können Sie hier als pdf runterladen.

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