Fehler müssen weiter aufgeklärt, behoben und in Zukunft vermieden werden

SPD KREISVERBAND | Nach dem Bericht der Kreisverwaltung im zuständigen Arbeits- und Sozialausschuss über die Fehler in den Sozialzentren bei der Prüfung der SGB-II-Anträge nehmen nun der SPD-Kreisvorsitzende Carsten-F. Sörensen und sein Stellvertreter Truels Reichardt, beide als Kreistagsabgeordnete Mitglieder im Arbeits- und Sozialausschuss, für den SPD-Kreisverband und die SPD-Kreistagsfraktion wie folgt Stellung:

Als SPD begrüßen wir die offene Fehlerkultur der Kreisverwaltung. Wir haben das Vertrauen, aber auch den Anspruch, dass die Fehler in der Leistungsgewährung nun abgestellt wurden und geheilt werden. Die Menschen müssen zu ihrem Recht kommen. Wir können uns nur ansatzweise vorstellen, in welche Notlage Leistungsberechtigte gebracht wurden, denen zum Beispiel als Solo-Selbständige aufgrund der Corona-Pandemie alle Einnahmen weggebrochen sind und denen dann dringend benötigte Leistungen von einzelnen Mitarbeitenden unrechtmäßig verwehrt wurden. Der letztendlich offene Umgang der Verwaltung mit den Fehlern zeigt aber, dass eine Debatte um eine Veränderung der Trägerschaft der Sozialzentren nicht in Frage kommt“, so Carsten-F. Sörensen.

Als Optionskommune ist der Kreis Nordfriesland Träger der Sozialzentren und nicht die Bundesagentur für Arbeit. „Dadurch können wir die Fehlerbehebung- und heilung als Ehrenamt überwachen und haben einen kurzen Draht zu den Verantwortlichen, was für die genannte offene Fehlerkultur von Vorteil ist. Auch in anderen Behörden wie der Bundesagentur für Arbeit kommen Fehler vor, entscheidend ist der richtige Umgang mit diesen Fehlern“, ergänzt Sörensen.

Das zeigt, dass das System an sich grundsätzliche Fehler ausweist, die nicht nordfrieslandtypisch sind und deren Abstellung nicht im Kreistag, sondern im Deutschen Bundestag diskutiert werden muss.“, erklärt Truels Reichardt.

„Das System Hartz IV behandelt Menschen zu häufig als Bittsteller anstatt als Bürger*innen, die Inhaber*innen von Rechtsansprüchen sind. Wenn beispielsweise Menschen, die möglicherweise jahrzehntelang in die Sozialversicherung eingezahlt haben, all ihr mühsam angespartes Vermögen kleinteilig offenlegen müssen und schon nach kurzer Zeit verlieren oder sich eine kleinere Wohnung suchen müssen, dann ist das nicht akzeptabel.“

Die SPD – allen voran Olaf Scholz und Hubertus Heil – hat aus den Fehlern gelernt und möchte einen modernen Sozialstaat entwickeln. 

Dazu gehören:

  • eine längere Zahlung von ALG I für Menschen, die länger gearbeitet haben
  • ein Leistungsanspruch auf Qualifizierung mit einem Recht auf Weiterbildung und der Einführung eines Arbeitslosengeld Q
  • die Überwindung von Hartz IV durch ein Bürgergeld inkl. besserer Berücksichtigung der Lebensleistung und längerem Schutz von gespartem und Wohneigentum sowie zwei Jahre keine Überprüfung der Wohnungsgröße
  • die Einführung einer Kindergrundsicherung

Diese vom Bundesparteitag einstimmig beschlossenen Forderungen unterstützen wir vor Ort ausdrücklich.  Dass Olaf Scholz und Hubertus Heil einige dieser Punkte wie den Verzicht auf Vermögensprüfung und den Verzicht auf Überprüfung der Wohnungsgröße coronabedingt trotz des Koalitionspartners CDU/CSU bereits umsetzen konnten, ist absolut zielführend. Dass aber die Umsetzung vor Ort durch einige Mitarbeitende nicht erfolgt ist, ärgert uns als Sozialdemokraten besonders. Die wahren Opfer sind aber natürlich die Leistungsberechtigten, die unsere volle Solidarität haben. Daher werden wir als SPD im Kreistag wachsam bleiben und die Behebung der Fehler eng kontrollieren“, so Reichardt weiter.

An einer Stelle ist der Arbeitgeber aus Sicht der SPD besonders gefordert. So erklärte Axel Scholz, Leiter des Fachbereichs Arbeit beim Kreis, in den Husumer Nachrichten die Fehler damit, „dass die Mitarbeiter 15 Jahre lang streng durchprüfen mussten und nun auf einmal durchwinken sollten.“ Das habe zu Blockaden geführt, was er gut verstehen könne.

 Wir haben kein Verständnis, dass die Gewährung von Rechtsansprüchen zu Blockaden führt, sondern halten die bedingungslose Umsetzung in einem Rechtsstaat für selbstverständlich und nicht verhandelbar. Schließlich müssen die Mitarbeitenden nicht ihr privates Geld als Almosen gegenüber Bittstellern verteilen, sondern haben mündige Bürger*innen vor sich. Wenn es einige wenige Mitarbeitende gibt, die eine andere Haltung haben, muss dem dringend nachgegangen werden. Das gilt mit Sicherheit aber nur für einen kleinen Teil der Mitarbeitenden. Die aktuellen zwar zahlenmäßig groß wirkenden Fehlerzahlen sind im Vergleich zur Gesamtfallzahl in den Sozialzentren dann doch relativ gering. Das lässt den Schluss zu, dass es sich die Versäumnisse auf einzelne Mitarbeitende konzentrieren. Ein pauschales Misstrauen gegen die Sozialzentren ist also nicht angebracht und wäre ungerecht“, schließt Reichardt. 

Hier können Sie die Pressemitteilung als pdf runterladen: Pressemitteilung Sozialzentren.pdf

 

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